Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 geschaffen, um das "Risiko Pflege" auf viele Schultern zu verteilen und damit den einzelnen Versicherten einen höheren Schutz zu geben. Sehr ähnlich wird es seit über 100 Jahren bei der gesetzlichen Krankenversicherung praktiziert.

Seit der Einführung wurde die Pflegeversicherung mehrfach umfangreich überarbeitet und reformiert. Zuletzt im Jahr 2017 wurde eine Vielzahl von Änderungen eingeführt über die wir auf www.pflegegrad.de informieren.

Die Pflegeversicherung ist der einzige Zweig der Sozialversicherung, bei dem der Beitragssatz festgeschrieben wurde. Die Beitragsstabilität soll die Höhe der Lohnnebenkosten begrenzen. Deshalb sind die Leistungen der Pflegekassen, noch viel mehr als bei den Renten- oder Krankenversicherungen, eingeschränkt.

Die Pflegeversicherung bietet "nur" Teilkasko

Zu Zeiten der Pflegestufen war es so und nach der Einführung der Pflegegrade ist es auch weiterhin so. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind so konzipiert, dass sie einen Teil der Kosten, die für die Pflege aufzuwenden sind, übernimmt aber in der Regel nicht alle Kosten abgedeckt sind. Zumindest nicht, wenn man auch die Zeiten mit einrechnet, die pflegende Angehörige und andere nahe stehende Personen für die Pflege aufwenden.

Um die Ausgaben zu begrenzen, wurden für jede Pflegestufe und werden seit dem 01.01.2017 für jeden Pflegegrad nur Pauschalbeträge gezahlt. Entstehen Kosten darüber hinaus, so müssen sie von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Wenn kein Pflegegrad bewilligt werden kann, heißt das leider nicht, dass keine Hilfe benötigt wird.

Die Pflegeversicherung bietet "nur" Teilkasko. Und der Weg zum Pflegegrad und damit zu Leistungen der Pflegeversicherung ist bürokratisch, manchmal mühselig und fehleranfällig. Trotzdem können wir uns glücklich schätzen von einem der besten sozialen Sicherungssysteme der Welt zu profitieren.

Die Pflegeversicherung wurde zum 01.01.2017 deutlich weiter entwickelt

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) einen großen Schritt voran gemacht. Dank der neuen Begutachtungsrichtlinien und dem neuen Verständnis von Pflegebedürftigkeit müssen nun keine Minuten mehr gezählt werden. Pflegebedürftigkeit wird nun viel ganzheitlicher betrachtet. Es geht um Einschränkungen in allen Lebensbereichen - nicht mehr nur um körperliche Einschränkungen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegekasse finanziert verschiedene Leistungen für die Pflegebedürftigen.

Mit dem Pflegegeld kann die nötige Hilfe privat und unbürokratisch beschafft werden. Häufig wird damit der Aufwand pflegender Angehöriger vom Pflegebedürftigen vergütet.

Mit den Sachleistungen werden professionelle Pflegekräfte finanziert. Weil das erheblich teurer ist als private Hilfen, liegt das Budget der Sachleistungen erheblich über den Beträgen des Pflegegeldes.

Es können beide Leistungsarten kombiniert werden. Das nennt sich dann Kombinationsleistung.

Darüber hinaus unterstützt die Pflegekasse bei Pflegekursen oder Umbauten in der Wohnung. Es werden bis zu 40 € pro Monat für Pflegehilfsmittel erstattet.

Für Tagespflege und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege gibt es zusätzlich Geld.

Grundsätzlich zahlt die Pflegeversicherung unabhängig von Einkommen oder Vermögen der Versicherten.

 

Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad

Hauptleistungsbeträge
(in Euro)
PG 1 PG 2PG 3PG 4PG 5
Geldleistung
ambulant
332573765947
Sachleistung
ambulant
761143217782200
Entlastungsbetrag
ambulant
125125125125125
Leistungsbetrag
vollstationär
770126217752095
Einheitlicher
pflegebedingter
Eigenanteil
580580580580

 

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick

Die folgenden Leistungen sieht der Gesetzgeber vor, wenn ein Pflegegrad vorliegt:

Begutachtung ist schwieriger geworden

Durch die Einführung der Pflegegrade ist die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit auch schwieriger geworden.

  • Über 60 Fragen müssen zur Einstufung in einen Pflegegrad beantwortet werden. Das allein nimmt mindestens eine Stunde in Anspruch, die die Gutachter häufig nicht haben.
  • Insbesondere die psychischen Hilfebedarfe sind im Rahmen einer Begutachtung nicht leicht zu erkennen und korrekt einzuschätzen.

Dadurch ist es für Laien fast unmöglich das Ergebnis der Begutachtung nachzuvollziehen.

Unterstützung bei Beantragung eines Pflegegrades

Wer auf die Bewilligung des "gerechten Pflegegrades" angewiesen ist und sicher gehen möchte, dass dieser auch unproblematisch bewilligt wird, sollte sich unterstützen lassen. Gerne helfen wir bei der Beantragung eines Pflegegrades, bei einem Höherstufungsantrag und auch bei einem Widerspruch gegen einen Pflegegrad.

Gerne geben wir Ihnen in einem kostenlosen Telefonat hilfreiche Tipps, wie Sie am besten bei Ihrem Antrag vorgehen und sagen Ihnen, ob und wie wir Sie unterstützen können. Rufen Sie uns einfach an!