Häufige Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auf unserer Seite.

Sie bieten Unterstützung bei der Begründung eines Widerspruchs an. Mich würde es interessieren, was das kostet?

Viele Informationen haben wir kostenfrei für Sie auf diesen Seiten veröffentlicht. Wir bieten Ihnen auch eine persönliche Beratung an. Die Kosten hängen sehr stark von Ihrem konkreten Fall ab. In der Regel arbeiten wir zum größten Teil erfolgsabhängig und nehmen für den ersten Begutachtungstermin bei Ihnen nur ein recht überschaubares Honorar. Sprechen Sie uns am besten einfach an. Am Telefon erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, ob wir Ihnen helfen können und wenn ja wie hoch die Kosten sind.

Können Sie mir bitte mitteilen, welche Zeiten für welche Pflegeleistungen durch eine ambulante Pflegeeinrichtung einzuhalten sind? Ich habe verschiedene Aussagen, Berechnungen und Angebote von Pflegediensten gefunden.

In allen Bereichen gewerblicher Arbeit gibt es seit Jahrzehnten einen Trend immer kleinschrittiger zu beobachten, womit Gehaltsempfänger die Arbeitszeit verbringen. Heute sind in der ambulanten Pflege Smartphones weit verbreitet, deren Software minutengenau aufzeichnet, wann Pflegekräfte eine Wohnung betreten und wann sie die Wohnung verlassen. Betriebswirtschaftliche Logik treibt zu solchen Entscheidungen, ob mit oder ohne Pflegeversicherung. Zwar haben die Pflegeeinrichtungen alle sehr ähnliche Rahmenbedingungen, aber trotzdem können Geschäftsleitungen zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, wie viel Zeit Pflegekräften für eine pflegerische Verrichtung gegeben wird. Verbindliche Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch XI gibt es nicht.

Was hat der Bundestag denn nun zur Pflegereform beschlossen?

2008 und 2012 hat der Bundestag Reformen der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Vor allem für Demenzkranke und pflegende Angehörige gab es Verbesserungen. Ausführliche Informationen zu den Pflegereformen können Sie im Bereich Gesetze dieser Seite lesen.
Im ersten Halbjahr 2009 wurden vom Gesundheitsministerium Arbeiten zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgestellt. Es soll fünf Pflegegrade statt dreier Pflegestufen geben. Die Eingruppierung soll sich dann nicht mehr daran orientieren, wieviel Zeit die Pflegenden aufwenden müssen. Es sollen die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen in den Vordergrund gestellt werden. Das soll es auch ermöglichen, den Bedürfnissen die durch Erkrankungen wie Demenz entstehen, besser gerecht zu werden. Heute nach der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II kann man sagen, dass dies ein Erfolg war.

Ich hätte gern gewusst wie ein Pflegegrad beantragt werden kann. Sind die Leistungen abhängig von Wohnort und Pflegekasse oder bundesweit einheitlich?

Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad kann formlos und schriftlich von den Versicherten bei den Pflegekassen gestellt werden. Für die Einstufung in einen Pflegegrad gelten für alle, egal ob gesetzlich oder privat versichert, die "Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches". Genauso einheitlich sind Vorschriften für die Leistungen der verschiedenen Pflegekassen.
Weil es aber grundsätzlich nicht möglich ist, das wirkliche Leben in Verordnungen zu erfassen, bleiben Ermessensspielräume.

Wer bezahlt eigentlich Einlagen, Handschuhe, Unterlagen ... mir stehen die Haare zu Berge!

Der § 40 (2) SGB XI regelt, dass Ausgaben für Pflegeverbrauchshilfsmittel (zum Beispiel saugende Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zum Betrag von 40 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet werden können. Derlei wird in der Regel von Sanitätshaus geliefert. Dort übernimmt man meist gern den Papierkram, um das Geld von der Pflegekasse zu bekommen.

Meine Frage ist dahingehend, ob ein Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid erfolgversprechend sein kann?

Ja, Widersprüche sind recht häufig erfolgreich. Mit der Einführung des PSG II und dem neuen Begutachtungsinstrument hat sich dies noch verstärkt. In der Regel dauert eine Begutachtung nicht länger als eine Stunde. In dieser Stunde müssten eigentlich über 60 Fragen gefragt und beantwortet werden - alleine um einen Pflegegrad zu errechnen. In der Praxis findet das nicht so konsequent statt, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat. Das Ergebnis: Fehlerhafte Einstufungen. Der Widerspruch lohnt sich. Wir helfen Ihnen dabei Widerspruch einzulegen. Sprechen Sie uns einfach an.

Die Kasse hat uns ein Pflegetagebuch geschickt. Was sollen wir denn damit machen?

Beginnen Sie am besten möglichst zeitnah damit, die einzelnen Fragen zu beantworten. Das sollten Sie ein bis zweimal pro Woche wiederholen, bis die Begutachtung ins Haus steht. Ein gutes Pflegetagebuch finden Sie auch auf unserer Seite. Auch das Familiara Pflegetagebuch können wir sehr empfehlen. Wenn Sie wissen möchten, welcher Pflegegrad sich in Ihrem konkreten Fall vermutlich ergibt, empfiehlt es sich, einen Pflegegradrechner zu verwenden.

Der MDK kommt nächste Woche. Wie kann ich mich vorbereiten?

Unser Rat zur Vorbereitung auf den Besuch des MDK: Füllen Sie unser Pflegetagebuch mehrmals vor der Begutachtung aus. Alternativ verwenden Sie unseren Pflegegradrechner um Ihren Pflegegrad zu ermitteln und geben Sie dem Gutachter die Ergebnisse. Wenn die in Ihrem Fall vorliegenden Einschränkungen für den Gutachter nicht offensichtlich nachvollziehbar sind, sollten Sie in Betracht ziehen, eine professionelle Pflegeberatung mit zur Begutachtung einzuladen, welche aufpasst, dass alle Hilfebedarfe fachlich korrekt besprochen und dokumentiert werden. Gerne unterstützen wir Sie. Sprechen Sie uns an.

Diese Vorbereitung erleichtert die realistische Einschätzung des Pflegebedarfs.

Es ist nicht sinnvoll, gar mit einer Stoppuhr, Minute für Minute zu dokumentieren, wie lange Sie für die Hilfen bei den Verrichtungen benötigen. Mit viel Aufwand wurden für die Pflegeversicherung Zeitkorridore entwickelt. Daran haben sich die Gutachtenden zu halten. Im Zweifel würden Ihre mühevoll ermittelten Minutenwerte ignoriert. Notieren sollten Sie aber, wenn "die Pflege erschwerende Faktoren" den Zeitaufwand vergrößern. Verwenden Sie unseren Pflegegradrechner, um eine realistische Einschätzung darüber zu erhalten, welcher Pflegegrad in Ihrem Fall zuträfe.

Meine Schwester ist erblindet. Auf dem Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen: H, G, B, RF und Bl vermerkt. Hat es Sinn, einen Antrag auf Einstufung zu stellen?

Die Regeln in der Pflegeversicherung unterscheiden sich stark von denen zur Schwerbehinderung. Für die Entscheidung im einen Bereich ist der Bescheid aus dem anderen Bereich zwar interessant, aber nicht entscheidend. Ob es sich für Sie lohnt, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, braucht etwas Überlegung. Wir haben dazu viele Informationen zusammengetragen. Rufen Sie uns doch einfach an - in einem kurzen kostenlosen Telefonat können wir Ihnen vielleicht weiterhelfen.

Mein Schwiegervater möchte nicht, dass wir einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, weil er seine Vermögensverhältnisse nicht offen legen möchte.

Geld, Einkommen, Vermögen, Rente oder die Höhe der eingezahlten Beiträge ... das alles wird bei der Einstufung in einen Pflegegrad nicht berücksichtigt. Auch die Leistungen der Pflegekassen werden ohne Prüfung der Vermögensverhältnisse gezahlt.

... Seit dem Klinikaufenthalt muss bei ihm Insulin gespritzt und der Blutzucker kontrolliert werden. Außerdem muss mehrmals am Tag die Einnahme der Parkinsonmedikamente beaufsichtigt werden. Wird das berücksichtigt?

Ja. In Modul 5 des neuen Begutachtungsinstrumentes geht es um "Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastungen". Hilfebedarfe bei Injektionen und der Einnahme von Medikamenten werden abgefragt und berücksichtigt.

Mein Vater ist zu mir nach Slowenien gezogen. Was muss die Pflegeversicherung zahlen?

Unsere Kompetenz beschränkt sich auf die pflegerische Seite der Einstufung in einen Pflegegrad. Juristische Fragen, zum Beispiel zur Verbindlichkeit von Bescheiden und Fristen, zu Leistungsansprüchen an die deutsche Sozialversicherung, wenn man im Ausland lebt, zum Einfluss von Pflegegeld auf Zahlungen der Arbeitsagentur oder der Sozialhilfe können wir nicht beantworten. Rechtsberatung ist den Verbraucherberatungen und Rechtsanwälten vorbehalten. Aus diesem Grund können Sie unsere Leistungen auch nicht über die Rechtsschutzversicherung erstatten lassen.

Die Bundesregierung hat für Fragen zur Pflegeversicherung ein Info–Telefon: 030 - 340 60 66 02. Dort sollte es möglich sein, kompetente Ansprechpartner zu nennen.