Pflegegeld
Das Pflegegeld erhält, wer sich für die Pflege durch nicht professionelle Pflegekräfte entscheidet. Hierzu gehören z.B. pflegende Angehörige, Freude, Nachbarn und auch so genannte 24-Stunden-Pflegekräfte.
So viel Pflegegeld steht Ihnen zu
Die folgende Tabelle zeigt, wieviel Pflegegeld Sie je nach bewilligtem Pflegegrad erhalten.
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro |
Verpflichtende Beratungsbesuche
Wer Pflegegeld in Anspruch nimmt, wird verpflichtet, regelmäßig von einem Pflegedienst oder einem Pflegeberater einen Beratungsbesuch abzurufen. Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 ist dieser Beratungsbesuch halbjährlich abzurufen. Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist ein vierteljährlicher Besuch vorgeschrieben. Diese Beratungsbesuche dienen zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und letztlich zum Schutz der pflegebedürftigen Person. Nutzen Sie diese Beratungsbesuche. Lassen Sie sich von den erfahrenen Pflegekräften Tipps geben, wie Sie sich den Alltag erleichtern können und informieren Sie sich über weitere Leistungsangebote der Pflegeversicherung. Die Kosten für die Beratungsbesuche übernimmt die Pflegeversicherung.