Pflegeberater

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Pflegeberater und Pflegeberaterinnen sind Personen, die eine Pflegeberatung im Sinne des § 7a SGB XI durchführen.
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Pflegekassen nach § 7a SGB XI verpflichtet, Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, eine umfassende, individuelle und unabhängige Beratung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin zu erbringen. Dieser Anspruch auf die Pflegeberatung wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführt.
Nach dem 30. Juni 2011 darf die Pflegeberatung nur durch besonders qualifiziertes Personal mit einer Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Der GKV-Spitzenverband bietet eine Weiterbildung zum zertifizierten Pflegeberater an. Zugangsvoraussetzung für diese Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Sozialversicherungsfachangestellter oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit.
Die Beratung erfolgt hinsichtlich bundes- oder landesrechtlich vorgesehener Sozialleistungen sowie weiterer Hilfsangebote für Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf.