Kombinationsleistungen

Nimmt ein Leistungsempfänger ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch, schöpft das Budget aber nicht vollständig aus, so wird das Pflegegeld anteilig an ihn ausgezahlt. Der Leistungsempfänger erhält also eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld.

Ein Beispiel für Kombinationsleistungen

Bei Pflegegrad 3 stehen einer pflegebedürftigen Person  1.298 Euro Sachleistungen oder 545 Euro Pflegegeld zu. Oder eben eine Kombination aus beidem, wenn nur ein Teil der Sachleistungen in Anspruch genommen wird. Wird z.B. ein ambulanter Pflegedienst beauftragt , Leistungen im Wert von 600 Euro pro Monat zu erbringen, so entspricht dies ca. 46% der bewilligten Pflegesachleistungen. Da die Sachleistungen nicht vollständig von der Pflegekasse abgerufen werden, stehen der pflegebedürftigen Person die verbleibenden 54% als Pflegegeld zu. Es werden also zusätzlich zur Bezahlung der Sachleistungen 54% des Pflegegeldes in Höhe von 545 Euro an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Dies entspricht 294 Euro.

Weil die Rechnungen eines Pflegedienstes von Monat zu Monat unterschiedlich sind und weil die Pflegekassen häufig mit erheblicher Verzögerung zahlen, wird es wahrscheinlich nötig sein, sich die Details einzelner Abrechnungen von einer Mitarbeiterin der Pflegekasse erläutern zu lassen.

Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen müssen dies die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.

Beratungsbesuche auch bei Kombinationsleistungen

Bezieht ein Leistungsempfänger Kombinationsleistungen, schreibt der Gesetzgeber Beratungsbesuche zur Sicherung der Qualität in der Pflege vor. Genau wie beim ausschließlichen Bezug von Pflegegeld ist bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 ein halbjährlicher Besuch abzurufen und bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ein vierteljährlicher Termin.