Widerspruch gegen einen Pflegegrad einlegen - So geht´s
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragt haben oder einen Höherstufungsantrag gestellt haben und Sie sind mit dem Ergebnis der Begutachtung und dem erlassenen Pflegebescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch bei Ihrer Pflegeversicherung einlegen.
Dies ist formlos bei Ihrer Kasse innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Pflegebescheides möglich. Jedoch sollten Sie abwägen, ob sich ein Widerspruch tatsächlich lohnt, da er mit Aufwand verbunden ist und die Beteiligten häufig auch emotional belastet. Sollten Sie sich für einen Widerspruch entscheiden, empfehlen wir, diesen so gut wie möglich vorzubereiten. Würde der Widerspruch abgelehnt, bliebe Ihnen nur noch der Klageweg.
Gerne unterstützen wir Sie bei einem Widerspruch und auch bei der Frage, ob sich dieser überhaupt lohnt. In einem kostenloses Beratungstelefonat sprechen wir Ihnen Fall durch, wägen ab, ob sich ein Widerspruch lohnt und erklären Ihnen, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Häufige Gründe für Ablehnung eines Pflegegrades
Warum werden Anträge auf Bewilligung eines Pflegegrades und Höherstufungsanträge am häufigsten abgelehnt? Und warum werden häufig nicht die Pflegegrade bewilligt, die eigentlich bewilligt werden müssten? Manchmal liegen einfach nur rechtliche Schwierigkeiten wie Fristverletzungen vor. Doch häufig liegen die Ursachen etwas tiefer in den komplizierten Regelwerken der Pflegeversicherung.
Wer beide Arme in Gips hat, braucht sehr viel pflegerische Hilfe. Allerdings dauert dieser Zustand meist nicht länger als einige Wochen. Voraussetzung für einen Pflegegrad ist, dass der Pflegebedarf voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht.
Besonders bei Menschen mit psychischen Belastungen und bei neurologischen Problemen ist es häufig schwierig, Pflegebedürftigkeit korrekt zu erkennen. Die Symptome treten unregelmäßig auf und können häufig von den Betroffenen zumindest temporär auch unterdrückt werden. Ob sie sich bei der Begutachtung zeigen, ist eine Frage der Tagesform und schlichtweg Zufall. Die Ursachen sind schwer diagnostizierbar. Unklare Diagnosen sind gegenüber dem Gutachter kaum verwertbar.
Es kommt auf die fachlichen Details an
Es ist nicht ganz einfach das Regelwerk und die Folgen aktueller Rechtsprechung zu überblicken. Falls Sie unsicher sind, bieten wir ihnen Beratungsgespräche und auch schriftliche Stellungnahmen an. Sprechen Sie uns an.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Falls ein Widerspruch Erfolg hat und der höhere Pflegegrad (früher Pflegestufe) bewilligt wird, steht Monat für Monat mehr Geld zur Verfügung, um pflegerische Hilfen zu organisieren. Das kann eine große Erleichterung bedeuten.
Andererseits: Ein Widerspruch muss formuliert und schriftlich begründet werden. Oft schickt die Pflegekasse dann den MDK für eine zweite Begutachtung ins Haus. Bis dann eine Entscheidung vorliegt, vergehen häufig mehrere Monate.
Viele ältere Menschen empfinden eine Auseinandersetzung mit "der Obrigkeit" als sehr anstrengend. Zu erläutern, dass es um "ihr gutes Recht" geht, hilft kaum.
Pflegende Angehörige sind oft 24 Stunden am Tag in Bereitschaft. Sie überlegen es sich gut, ob sie die Belastungen eines langwierigen Verfahrens auf sich nehmen wollen.
Die Schlüsselfrage ist also: Wie sind die Erfolgsaussichten für einen Widerspruch?
Falls Sie unsicher sind, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung an, um Ihre Fragen zu erörtern. Zudem bieten wir kostenpflichtige Beratungsleistungen an, die Ihnen helfen, Ihren Widerspruch zum Erfolg zu führen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag
- Antragstellung bei der Pflegeversicherung
- Ermittlung Ihres gerechten Pflegegrades
- Zusammenstellung aller Unterlagen und Diagnosen
- Vorbereitung auf den MDK bzw. Medicproof Begutachtungstermin
- Persönliche Begleitung bei der MDK-Begutachtung
- Überprüfung des Pflegebescheides und wenn nötig Widerspruch
- Seit 2004
- 30.000 Fälle bearbeitet