Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Um die Pflege zuhause zu ermöglichen oder zu erleichtern oder um die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten bzw. zu erhöhen sind vielfach Veränderungen des Wohnumfeldes erforderlich. Diese werden als Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen bezeichnet. Sie sind häufig sehr kostspielig.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung beteiligt sich an jeder Wohnumfeld verbessernden Maßnahme mit einem Zuzahlung in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Die Leistungen müssen bei der Pflegeversicherung beantragt werden und in der Regel sind mehrere Kostenvoranschläge für die geplante Veränderung beizulegen. Der MDK-Gutachter prüft auf Basis des Antrags, ob die Maßnahme die Pflege tatsächlich erleichtert bzw. die Selbständigkeit der betroffenen Person erhöht.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung, so hat jede Person einen Anspruch in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme.

Diese Maßnahmen werden bezuschusst

  • Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur Wohnung bzw. zu einzelnen Etagen z.B. durch einen Treppenlift
  • Schaffung von Barrierefreiheit in der Wohnung, wie z.B. die Verbreiterung von Türrahmen, das Anbringen automatischer Türöffner sowie die Montage von Handläufen oder Haltegriffen
  • Schaffung eines barrierefreien Badezimmers durch den Austausch von Wanne gegen Dusche, den Einbau einer Badewannentüre oder die Vollsanierung eines Badezimmers
  • Umbau der Küche zur Schaffung von Barrierfreiheit z.B. durch Absenkung einer Arbeitsplatte
  • Ausstattung des Wohnraumes mit bewegungsabhängiger Beleuchtung

Diese Kosten übernimmt die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bezuschusst Planungskosten sowie Herstellungskosten inklusive Material, Arbeitslohn und aller eventuell erforderlichen Genehmigungskosten. Wird die Maßnahme durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde ausgeführt, so können nur tatsächlich angefallene Aufwendungen bezuschusst werden. Nicht jedoch kalkulatorische bzw. theoretische Kosten, die entstanden wären, wenn ein Dritter beauftragt worden wäre. Auch in diesem Fall gilt die Obergrenze in Höhe von 4.000 Euro.

Weitere Informationen zu einzelnen Maßnahmen

  • Zum Treppenlifte finden sich z.B. auf den Seiten Familiara und Ein-Treppenlift nützliche Informationen über Treppenlifte sowie die Möglichkeit des Anbietervergleichs