Sachleistungen in der ambulanten Pflege
Mit den ambulanten Pflegesachleistungen werden die Dienstleistungen professioneller Pflegedienste finanziert. Weil der Betrieb eines Pflegedienstes erheblich teurer ist als die Organisation privater Hilfen, liegt das Budget für Sachleistungen, egal ob ambulant oder stationär erheblich über dem für das Pflegegeld.
Dieses Budget ist aufzuwenden für:
- körperbezogene pflegerische Maßnahmen, wie die Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, Körperpflege oder Toilettengängen
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens im eigenen Haushalt (z.B. Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakte und der allgemeinen Tagesstrukturierung)
- allgemeine Unterstützung im Haushalt
Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst. Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird, kann der „Überschuss“ anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dieses Vorgehen wird als Kombinationsleistung bezeichnet. Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen, müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.
So viel ambulante Pflegesachleistung steht Ihnen zu
Pflegegrad | Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1995 Euro |