Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Neben den technischen Pflegehilfsmitteln wie z. B. Pflegebetten gibt es auch die sogenannten Verbrauchshilfsmittel oder „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ (Produktgruppe 54 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis). Darunter versteht man in erster Linie Einmalprodukte, die häufig in der Pflege benötigt werden. Die Kosten für diese Produkte werden mit bis zu 40 Euro im Monat übernommen; das sind 480 Euro im Jahr, die man sparen kann. Die gesetzliche Grundlage für diese Leistung findet sich in § 40 SGB XI.

Die Pflegekassen erstatten sechs verschiedene Produkte bzw. Produktgruppen:

  • Bettschutzeinlagen sind mehrlagige Einmal-Unterlagen aus Zellstoff, die Flüssigkeit schnell und zuverlässig aufnehmen. Dadurch bleibt die Haut angenehm trocken, wobei die weiche und hautfreundliche Vliesschicht einen bestmöglichen Komfort bietet. Die Unterseite besteht aus einer flüssigkeitsundurchlässigen Folie, um die Bettwäsche und die Matratze vor Verunreinigungen zu schützen. Besonders für Pflegebedürftige mit Inkontinenz dienen diese Unterlagen als Schutz, sind aber auch in anderen Pflegesituationen sehr hilfreich, sie können z. B. zum Schutz von Stühlen, Tischen oder Fußböden verwendet werden.
  • Einmalhandschuhe sind wichtig im Rahmen eines umfassenden Infektionsschutzes in der Pflege – sowohl aus Sicht des Pflegebedürftigen als auch aus Sicht der pflegenden Angehörigen. Die Hände sind in der Pflege am meisten beansprucht und permanent mit der Umwelt in Kontakt. Einmalhandschuhe gibt es aus Latex oder aus Vinyl, wenn eine Latexallergie besteht.
  • Händedesinfektionsmittel schützen Pflegebedürftige vor der Ansteckung mit Keimen, die durch Hautkontakt übertragen werden. Sie wirken zuverlässig gegen Bakterien und Viren. Für den Anwender sind die meisten Produkte hautfreundlich, weil sie farbstoff- und parfümfrei sind.
  • Flächendesinfektionsmittel werden immer dann gebraucht, wenn es im Rahmen der Pflege zu Verunreinigungen gekommen ist, bei denen normale Haushaltsreiniger keine mikrobizide und viruzide Wirksamkeit haben. Dies betrifft alle glatten Flächen in Bad und WC, aber auch Tische und Stühle, die aufgrund der Pflegemaßnahmen kontaminiert sein können. Technische Pflegehilfsmittel wie z. B. der Rahmen eines Pflegebettes können ebenfalls mit Flächendesinfektionsmitteln behandelt werden.
  • Schutzschürzen bestehen aus wasserfestem, abwaschbaren und reißfesten Kunststoff. Als Einwegschürzen schützen sie die Kleidung während der pflegerischen Maßnahmen, z. B. beim Waschen oder Essen reichen. Sie werden einfach über den Kopf gezogen und im Rücken zusammengebunden.
  • Ein Mundschutz ist vor allem während der Erkältungszeit, aber auch bei bestimmten Infektionen ein sehr gutes Mittel zur Vermeidung einer Tröpfcheninfektion. Geschützt werden die Pflegebedürftigen, aber auch die Pflegepersonen. Ein Mundschutz ist in der Regel mit elastischen Bändern versehen und im Nasenbereich 3-fach gefaltet. Durch die optimale Passform und drei hochwertige, aufeinanderliegende Vliesschichten wird eine 99%ige Filtration erreicht.
  • Laut Pflegestärkungsgesetz haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, die sich in häuslicher Pflege befinden, Anspruch auf diese Verbrauchshilfsmittel. Zur häuslichen Pflege zählt auch die Pflege in Wohngemeinschaften, nicht aber die vollstationäre Pflege. Da diese Verbrauchshilfsmittel nicht für professionelle Pflegekräfte, sondern für die Verwendung durch pflegende Angehörige bestimmt sind, sollte es mindestens eine Pflegeperson geben, auch und gerade wenn die Pflege überwiegend durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet wird.

Im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln ist für die Verbrauchshilfsmittel kein ärztliches Rezept notwendig. Man muss allerdings einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dann kann man die in der Apotheke oder im Sanitätshaus gekauften Produkte von der Kasse erstattet bekommen. Dazu sammelt man die Belege und reicht sie ein.

Wenn Ihnen das zu umständlich ist oder Sie kein Geld vorstrecken wollen, können Sie sich die Verbrauchshilfsmittel auch bequem und kostenlos nach Hause liefern lassen:

  • Im ersten Schritt füllen Sie ein einfaches Antragsformular aus und wählen anschließend die von Ihnen gewünschte Kombination an Produkten. Wir arbeiten mit einem Partner zusammen, der ausschließlich sorgfältig ausgewählte und qualitativ hochwertige Markenprodukte führt
  • Unser Partnerunternehmen kümmert sich sofort um alles, damit die Genehmigung Ihrer Pflegekasse möglichst schnell erfolgt. Als marktführendes Unternehmen in Deutschland hat unser Partner viele Jahre Erfahrung und in dieser Zeit bereits über 25.000 Kunden geholfen
  • Sobald die Kostenübernahme der Pflegekasse vorliegt, erhalten Sie Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel kostenlos nach Hause geliefert. Sie können auch festlegen, dass Ihr Pflegedienst die Produkte zu Ihnen bringen soll
  • Um die gesamte Abrechnung kümmert sich ebenfalls unser Partner. Für Sie entstehen keinerlei Kosten, weder für die Produkte selbst, noch für die Lieferung oder die Abrechnung. Selbst die gesetzliche Zuzahlung entfällt
  • Sie können jeden Monat neu bestimmen, welche Produkte Sie haben möchten. Und wenn Sie einmal aussetzen möchten oder keine Pflegehilfsmittel mehr benötigen, genügt ein einfacher Anruf

Bei Interesse rufen Sie uns einfach an. Gerne leiten wir alles Erforderliche für Sie in die Wege.