Pflegende Angehörige

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

In öffentlichen Debatten wird seit vielen Jahren betont, dass der Löwenanteil der nötigen Hilfen bei der Pflege von Angehörigen erbracht wird. Das ist politisch so gewollt und soll weiter ausgebaut werden, weil pflegende Angehörige kostengünstigere Leistungen erbringen, als dies professionelle Pflegeinstitutionen wie Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen können. Es ist daher zu erwarten, dass pflegende Angehörige mit steigenden Leistungen von Seiten der Pflegeversicherung rechnen dürfen.

Die Pflegeversicherung zahlt Leistungen zur Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege.
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, auch um die Pflegeperson zu entlasten und Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (§ 44 SGB XI). Das können Beiträge zur Renten-, Kranken- oder zur Arbeitslosenversicherung sein.
Es gibt die Leistungen bei Pflegezeit (§ 44a SGB XI). Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (§ 45 SGB XI), die von den meisten Pflegekasse organisiert werden sowie individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), die auch in der Wohnung der Pflegebedürftigen durchgeführt werden kann.