Einen höheren Pflegegrad beantragen - So geht´s

Wenn Ihnen bereits ein Pflegegrad bewilligt wurde, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen.

Jedoch empfiehlt es sich vor einem Höherstufungsantrag abzuwägen, ob der Antrag sich lohnt oder ob sogar Risiken damit verbunden sind. Es ist ein großer Unterschied, ob der bei Ihnen bewilligte Pflegegrad erst nach dem 01.01.2017 bewilligt wurde, oder ob es sich um einen Pflegegrad handelt, der noch vor 2017 beantragt wurde und aus der Überleitung von einer Pflegestufe in einen Pflegegrad resultiert.

Wenn Ihr aktueller Pflegegrad aus einer Pflegestufe übergeleitet wurde, haben Sie Bestandsschutz. Das bedeutet, dass ein Höherstufungsantrag nicht dazu führen kann, dass Sie einen geringeren Pflegegrad und damit geringere Leistungen erhalten. Aber aufgepasst: Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass in Ihrem Fall gar kein Pflegegrad vorliegt, führt das dazu, dass Ihr Pflegegrad aberkannt wird.

Wenn Ihr aktueller Pflegegrad nach dem 01.01.2017 bewilligt wurde, greift in Ihrem Fall kein Bestandsschutz. Kommt also der Gutachter zu dem Ergebnis, dass Ihnen ein niedrigerer Pflegegrad zusteht als der, den Sie aktuell haben, erhalten Sie zukünftig geringere Leistungen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidung, ob ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist. In einem kostenlosen Beratungstelefonat betrachten wir Ihre konkrete Situation, sprechen eine Empfehlung aus und sagen Ihnen, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag

  • Antragstellung bei der Pflegeversicherung
  • Ermittlung Ihres gerechten Pflegegrades
  • Zusammenstellung aller Unterlagen und Diagnosen
  • Vorbereitung auf den MDK bzw. Medicproof Begutachtungstermin
  • Persönliche Begleitung bei der MDK-Begutachtung
  • Überprüfung des Pflegebescheides und wenn nötig Widerspruch
familiara
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  • 30.000 Fälle bearbeitet
  • 95% Erfolgsquote