Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 soll die Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden.
So werden im Artikel 1 und 2 Änderungen des Elften Buch Sozialgesetzbuchs (SGB XI) beschlossen. Artikel 3 enthält das neue Gesetz über die Einführung der Pflegezeit (Pflegezeitgesetz).
Auch die Schaffung von Pflegestützpunkten sowie die Einführung von Leistungen für die sogenannte Pflegestufe 0 und die jährliche Evaluierung von Pflegeeinrichtungen sieht dieses Gesetz vor.