Nahe Angehörige
Pflegezeit meint die Freistellung von Angestellten von der Arbeit, damit sie nahe Angehörige pflegen können. Als nahe Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes gelten
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern,
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister,
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Pflegende Angehörige können verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen.