Stationäre Pflege

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Die pflegerische Versorgung in einem Alten-, Senioren- oder Pflegeheim entlastet von vielen Sorgen. Miete und Heizungswartung, Einkäufe und Kehrwoche müssen nicht mehr organisiert werden. Die stationäre Pflege bietet Sicherheit: Tag und Nacht sind Pflegekräfte erreichbar. Alles Wichtige lässt sich ohne Treppen erreichen. In den meisten Räumen gibt es Notrufeinrichtungen. Das Personal geht auch aktiv auf die BewohnerInnen zu. Die professionelle Pflege sorgt sich vorausschauend um medizinische Probleme. Fast überall gibt es Freizeitangebote, die sich nach den Interessen der BewohnerInnen richten. In der Regel sichert der Heimträger vertraglich zu, dass die BewohnerInnen alle "nötigen" pflegerischen Hilfen erhalten werden.

Die meisten Menschen möchten auf ihre alten Tage jedoch ihre Individualität nicht aufgeben und ziehen ambulante Hilfen vor.

Die Pflegeversicherung zahlt an die stationäre Pflegeeinrichtung feste Beträge. Dazu können weitere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das Pflegewohngeld kommen. Immer bleibt ein Eigenanteil.

Die regelmäßigen monatlichen Kosten können nicht einseitig vom Heimträger verändert werden. Was den BewohnerInnen vom Altenzentrum in Rechnung gestellt wird, muss in der Regel in "Pflegesatzverhandlungen" zwischen dem Heimträger einerseits und den Kostenträgern, also Sozialämter, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung andererseits, ausgehandelt werden. Dabei werden auch Faktoren wie die Ausstattung des Hauses, die Gebäudekosten, zusätzliche Betreuungsangebote, Mitarbeiterzahl und Qualifikation oder besondere Schwerpunkte der Versorgung berücksichtigt. Eine wichtige Rolle spielen hier auch die Einstufungen der BewohnerInnen.

Weil die Arbeit in Seniorenheimen in vielfältiger Weise von der Einstufung der BewohnerInnen abhängig ist, sind sie darauf angewiesen, höheren Pflegebedarf zeitnah zu erkennen. In den Heimverträgen findet sich meist eine Formulierung, die den BewohnerInnen umfassend die "nötige" pflegerische Unterstützung zusagt. Und "nötig" ist nicht abhängig vom Pflegegrad. Im Gegenzug muss zugesichert werden, dass in zumutbarer Weise daran mitgewirkt wird, von den Kostenträgern zu bekommen was recht ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Einrichtungen in regelmäßigen Abständen untersuchen, ob ein Höherstufungsantrag angemessen erscheint und im Fall des Falles darum bitten, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Grundsätzlich haben nur die Versicherten die Möglichkeit, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Die Entscheidung über die Einstufung wird so nicht von den unmittelbar Beteiligten getroffen. Sie beruht auf einer Einstufung durch den MDK, der rechtlich zur Neutralität verpflichtet ist.