Zeitkorridore

Um den Pflegebedarf der AntragstellerInnen einzuschätzen, wurde bis Ende 2016 der Zeitaufwand als eines der wichtigsten Kriterien definiert. Nach den ersten Begutachtungen in der Anfangsphase der Pflegeversicherung wurde festgestellt, dass die GutachterInnen bei vergleichbaren Pflegeproblemen zu sehr unterschiedlichen Zeitwerten kamen. Um der Gerechtigkeit willen mussten die Gutachtenden Richtwerte bekommen. Deshalb wurden die "Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung" oder Zeitkorridore geschaffen.

Mit der Einführung des PSG II wurden neue Begutachtungsrichtlinien eingeführt. Ob Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 bewilligt wird, hängt nun davon ab, wieviele Punkte mittels des Neuen Begutachtungsinstrumentes ermittelt werden.

Bevor Sie erstmalig einen Pflegegrad beantragen oder eine Höherstufung beantragen, empfiehlt es sich, mit einem Pflegegradrechner selbst zu ermitteln, ob und wenn ja welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.