§ 14 des Sozialgesetzbuchs XI

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Hier wird beschrieben, was Hilfbedarf im Sinne des Gesetzes ist. Es muss eine Krankheit oder Behinderung vorliegen, die dazu führt, dass regelmäßig und auf Dauer (mindestens für sechs Monate) Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt wird.
Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie im Internetangebot des Bundsjustizministeriums: § 14 des SGB XI.