Demenz

Die Pflegestufen galten bis 2016 und wurden dann durch die Pflegegrade abgelöst. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der den Pflegegraden zugrunde liegt, wurde auch eingeführt, um die Bedürfnisse von Demenzkranken besser berücksichtigen zu können:

Die Bestimmungen zur Ermittlung der erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz verlieren 2017 ihre Bedeutung. Einige Erläuterungen zum aktuellen Umgang mit Demenz.

In öffentlichen Debatten wurde viele Jahren beklagt, dass der Hilfebedarf, der z.B. infolge der Alzheimer Krankheit oder einer psychischen Erkrankung mit ähnlichen Folgen entsteht, sehr unzureichend berücksichtigt wurde.

Für die Einstufung in eine Pflegestufe wurde in erster Linie berücksichtigt, wie viel Zeit eine Pflegeperson benötigt, um bei einigen wenigen Verrichtungen des Alltags (§14 SGB XI, Absatz 4) zu helfen. Diese Hilfeleistungen können durch psychische Erkrankung verursacht oder erschwert werden.

Mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Bedürfnisse dementer Menschen wesentlich besser berücksichtigt.