Pflegepersonen

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Das Sozialgesetzbuch XI betrachtet als Pflegepersonen, Menschen die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Meist sind das Familienangehörige, aber auch Lebenspartner, Bekannte oder Nachbarn können Pflegepersonen sein. Leistungen zur sozialen Sicherung (es werden auf Antrag Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt) erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegt (siehe auch Pflegekräfte).
Pflegende Angehörige und auch Nachbarn haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.