Pflegefachkräfte

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Laut Sozialgesetzbuch XI sind Pflegekräfte/Pflegefachkräfte Personen, die erwerbsmäßig pflegen. Wer seinen Lebensunterhalt mit der Pflege verdient, muss hierfür mehr Geld bekommen als die meisten pflegenden Angehörigen. Auch deshalb ist das Pflegegeld, dass die "Laienpflege" finanzieren soll, niedriger als die Sachleistungen, die für die professionelle Pflege gezahlt werden.
Grundsätzlich können nur Pflegekräfte, die bei anerkannten Pflegeeinrichtungen arbeiten, über Sachleistungen abgerechnet werden. Als Pflegefachkraft gilt, wer eine dreijährige Pflegeausbildung erfolgreich abschließen konnte.

Der MDK stellt für seine Arbeit speziell geschulte und qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung. In der Regel sind das staatliche examinierte Alten- oder Krankenpflegekräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung.