Formen der Hilfeleistung
Was pflegerische Hilfen sind, die im Rahmen der Pflegeversicherung anerkannt werden können, ist das eine.
Wie diese Hilfe erbracht wird, ist eine andere Frage. Das SGB XI verpflichtet alle darauf "aktivierend" zu pflegen. Diese Art der Pflege hat entweder zum Ziel neue Fähigkeiten einzuüben oder bewusst die Erhaltung vorhandener Fertigkeiten zu trainieren.
Mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurde das Verständnis von Pflegebedürftigkeit grundlegend überholt. Mit Hilfe des sogenannten neuen Begutachtungsinstrumentes wird nun ermittelt, wie selbständig oder unselbständig eine pflegebedürftige Person ist. Es geht also nicht mehr darum, wie jemand gepflegt werden muss, sondern wie stark die Einschränkung der Selbständigkeit ist.
Bei der Beantragung eines Pflegegrades ist die Art und Ausprägung der Einschränkung der Selbständigkeit einer pflegebedürftigen Person die wesentliche Grundlage dafür, welcher Pflegegrad bewilligt wird.
Aufgrund der vielen Schwierigkeiten, Pflegebedürftigkeit korrekt zu erkennen, wurden und werden viele Widersprüche gegen Bescheide der Pflegeversicherung eingelegt, die das Ziel haben, Fehler bei der Erhebung der Hilfebedürftigkeit zu korrigieren.