§ 15 des Sozialgesetzbuchs XI

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

In diesem Paragraphen wird beschrieben, wie Pflegegrade mit Hilfe des Neuen Begutachtungsinstrumentes ermittelt werden. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie im Internetangebot des Bundsjustizministeriums: § 15 des SGB XI.