Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr einen Pflegedienst kommen lassen. Ein Ziel dieser "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen.

Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen, sofern mindestens Pflegegrad 1 bewilligt wurde.

Nutzen Sie diese Gelegenheit!

Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch Pflegeprofis dabei helfen, Missstände zu verhindern. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen, weil Menschen unter schrecklichen Bedingungen leben mussten, obwohl Pflegegeld zur Verfügung stand. Missbrauch soll durch diese Pflicht zur Beratung in der eigenen Wohnung erschwert werden.