Pflegegrade: Überleitung aus Pflegestufen

Mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurden die Pflegestufen und das Konzept des Pflegebedarfs abgeschafft und durch die so genannten Pflegegrade ersetzt.

Anstatt der vier Pflegestufen gibt es nun 5 Pflegegrade. In Abhängigkeit der Selbständigkeit einer pflegebedürftigen Person wird nun Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 bewilligt.

Wer vor dem 31.12.2016 bereits eine Pflegestufe hatte oder eine solche zumindest beantragt hat, wurde zum 01.01.2017 automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet.

Neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit

Nicht nur der Begriff wurde von Pflegestufe zu Pflegegrad geändert. Auch das Verständnis von Pflegebedürftigkeit hat sich vollständig verändert. Bis 2016 ging es um die Zeit, die zur Pflege einer pflegebedürftigen Person aufgewendet werden musste. Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, musste dargelegt werden, wie viele Minuten für die Pflege täglich benötigt wurden.

Mit dem PSG II wurde das Konzept der Selbständigkeit eingeführt. Entscheidend ist nun die Frage, wie selbständig bzw. unselbständig eine pflegebedürftige Person den eigenen Alltag bewältigen kann.

In öffentlichen Debatten wurde viele Jahre beklagt, dass der Hilfebedarf, der infolge Alzheimer oder einer psychischen Erkrankung mit ähnlichen Folgen entsteht, sehr unzureichend berücksichtigt wurde. Das hat sich nun geändert.

Neue Begutachtungsrichtlinien

Wie selbständig eine pflegebedürftige Person den eigenen Alltag bewältigt, ermittelt der MDK-Gutachter anhand völlig neu entwickelter Begutachtungsrichtlinien. Der Gesetzgeber hat insgesamt 64 Fragen definiert, die alle Lebensbereiche einer pflegebedürftigen Person beleuchten. Aus den Antworten errechnet sich, welcher Pflegegrad der pflegebedürftigen Person zusteht. Und aus dem Pflegegrad ergeben sich die Leistungsansprüche.

 

Hauptleistungsbeträge
(in Euro)
PG 1 PG 2PG 3PG 4PG 5
Geldleistung
ambulant
316545728901
Sachleistung
ambulant
689129816121995
Entlastungsbetrag
ambulant
125125125125125
Leistungsbetrag
vollstationär
125770126217752005
Einheitlicher
pflegebedingter
Eigenanteil
580580580580

Pflegestufen - ein veraltetes Konzept kurz erklärt

Als die Pflegeversicherung eingeführt wurde, musste entschieden werden, wer in welchem Umfang Leistungen bekommen kann. Dazu wurden drei Pflegestufen sowie die Pflegestufe 0 eingeführt. Es wurden politische Entscheidungen getroffen, um die Ausgaben zu begrenzen. Bei der Einstufung wurde ein deutlicher Schwerpunkt auf den Bereich der Grundpflege gelegt. Es wurde berücksichtigt, welche Hilfen nötig sind, um Körperpflege, Kleiden, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme und die dazu nötigten Wege zu bewältigen. Hilfen bei der Freizeitgestaltung, allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung, aber auch ärztlich verordnete Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege spielten bei der Einstufung kaum eine Rolle.

Auch für die Pflegestufen gab es Begutachtungsrichtlinien, in denen definiert war, wie eine Einstufung in eine Pflegestufe zu erfolgen hatte. Sie umfassten etwa 200 Seiten Text und bildeten die Grundlage für alle Entscheidungen zum Umfang des Pflegebedarfs. Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt waren, konnten Leistungen aus der Pflegeversicherung für die Pflegestufen 0, I, II oder III gezahlt werden.
Eines der wichtigsten Kriterien war der zeitliche Aufwand, der einer Laienpflegekraft durchschnittlich für die Durchführung von Pflegeverrichtungen entstand. Für einige der häufigsten Verrichtungen wurden Zeitkorridore ermittelt und in die Begutachtungsrichtlinien aufgenommen. Einige Beispiele, wie die GutachterInnen des MDK in der Welt der Pflegestufen rechnen mussten:

  • Tägliches Flechten eines Zopfes konnte anerkannt werden.
  • Für das Zähneputzen wurden 5 Minuten anerkannt.
  • Die Begleitung bei Spaziergängen wurde nicht anerkannt.
  • Zum Bereich "Mobilität im Sinne des Gesetzes" (§14 SGB XI) gehörten alle Wege, die zur Körperpflege oder zur Ernährung nötig waren. Und das spielt sich in der Regel in der Wohnung ab. Ein Sonderfall waren unvermeidliche und regelmäßige Arzt- oder Therapiebesuche, die persönlich erledigt werden mussten, zum Beispiel zur Dialyse. War eine Begleitung für Hin- und Rückweg erforderlich, wurde diese Zeit voll angerechnet. In der Regel können die Pflegebedürftigen in der Arztpraxis allein zurecht kommen, so dass die Wartezeit dort nur in Ausnahmefällen anerkannt werden konnte.
  • Die regelmäßige und auf Dauer nötige Begleitung in eine Arzt- oder Physiotherapiepraxis wurde angerechnet.
  • Wurde das Waschen des Unterkörpers vollständig von einer Pflegeperson übernommen, standen 12-15 Minuten im Zeitkorridor.
  • Die Beaufsichtigung von verwirrten Menschen, die oft rund um die Uhr nötig ist, wurde nur sehr eingeschränkt anerkannt.
  • Die Begleitung einer schwer gehbehinderten Person, die beispielsweise vom Wohnzimmer in die Küche zum Essen geht und dafür sieben Minuten braucht, konnte anerkannt werden.
  • Abends müssen sich die meisten Menschen ausziehen, "frisch machen" und die Nachtwäsche anziehen. Für das "Entkleiden (gesamt)" galt ein Orientierungswert von 4 bis 6 Minuten. Toilettengang, Intim- und Zahnpflege, Kämmen und die Transfers wurden extra berechnet.
  • War eine pflegebedürftige Person nicht in der Lage, selbst an regelmäßiges Essen zu denken und sinnvoll auch nur ein Frühstück zusammen zu stellen, so war die Hilfeleistung im Bereich der hauswirtschaftlichen Hilfen (nicht bei der Grundpflege) anzuerkennen. Musste das Essen zerkleinert werden, so wurden 2 - 3 Minuten angerechnet. Wurde Bissen für Bissen angereicht, kamen für eine Hauptmahlzeit 15 - 20 Minuten dazu. Diese Zeiten konnten noch deutlich überschritten werden, wenn wieder und wieder zum Essen oder Trinken motiviert werden musste.

Den individuell nötigen Zeitaufwand zu ermitteln, war eine der Hauptaufgaben des MDK im Rahmen der Begutachtungen. Dabei konnten zur Zeiten der Pflegestufen jedoch nur bestimmte Pflegeverrichtungen anerkannt werden und es musste sich auf die in den Begutachtungsrichtlinien festgelegten Zeitkorridore bezogen werden.

Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade

Seit Anfang 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. In welchem Umfang jemand pflegerische Unterstützung braucht, wird nun nach völlig neuen Regeln beurteilt. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in fünf Pflegegrade eingeteilt. Dabei wird zugesichert, dass niemand weniger Leistungen erhält als zuvor.

Mit dem Stichtag 1. Januar 2017 gehören die bisherigen Pflegestufen der Vergangenheit an. Die Gutachtenden vom MDK vergeben nun Pflegegrade. Hier eine Tabelle mit Leistungen je Pflegegrad.

Zurzeit beziehen weit über zwei Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bei Ihnen wird „ohne neuerliche Begutachtung automatisch in das neue System übergeleitet. Es gilt die Formel: Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen erhalten den nächsthöheren Pflegegrad. So erhalten Menschen mit Pflegestufe I nach der Überleitung Pflegegrad 2“. Personen, denen die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt wurde, „kommen automatisch in den übernächsten Pflegegrad: die sogenannte Pflegestufe 0 wird also ebenfalls in Pflegegrad 2“ übergeleitet. „Gleichzeitig stellt das Gesetz niemanden schlechter, der bisher schon Leistungen bezieht.“

PflegestufePflegegrad
Pflegestufe 0
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 2
Pflegestufe 1
ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegegrad 2
Pflegestufe 1
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2
ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3
ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 - Härtefall
mit/ohne eingeschränkte(r) Alltagskompetenz
Pflegegrad 5

Genau wie das Regelwerk rund um die Pflegestufen, werden in den kommenden Monaten und Jahren nach und nach immer mehr Details zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den Pflegegraden bekannt und erarbeitet werden. Vor allem die Sozialgerichte werden sich in einer Vielzahl von Verfahren positionieren müssen und damit das Regelwerk der Pflegegrade bzw. dessen Auslegung deutlich genauer definieren, als dies heute der Fall ist.

Weitere Informationen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsinstrument.

War die Umstellung auf Pflegegrade sinnvoll?

Mit der Abschaffung der Pflegestufen wurden auch die Begutachtungsrichtlinien der Pflegestufen abgeschafft und ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit eingeführt.

Nun geht es um die Selbständigkeit einer pflegebedürftigen Person. Zu beantworten ist im Rahmen einer Begutachtung die Frage, wie eingeschränkt diese Selbständigkeit ist.

Damit hat der Gesetzgeber einen sehr sinnvollen Weg beschritten. Pflegebedürftigkeit wird seit der Einführung der Pflegegrad viel ganzheitlicher betrachtet. Wo bislang im Wesentlichen die Minuten gezählt wurden, die für die Pflege aufgewendet werden mussten wird nun hinterfragt, in welchen Lebensbereichen eine Person wie stark in der Selbständigkeit eingeschränkt ist.

Dadurch können endlich auch Hilfebedarfe berücksichtigt werden, die bisher außer Acht gelassen wurden, weil sie keine unmittelbare pflegerische Handlung erfordert haben.

Demenzerkrankte zum Beispiel haben häufig Schwierigkeiten sich im eigenen Alltag zu orientieren und den eigenen Tag zu strukturieren. Einschränkungen, die auf eine Einstufung in Pflegestufen keinen Einfluss hatten, nun aber zu einem höheren Pflegegrad führen können. Menschen, die von Demenz oder Alzheimer betroffen sind, profitieren am meisten von der Umstellung.

Pflegegrad 1: Bedeutung und Leistungen

Auch weitgehend selbständige pflegebedürftige Personen haben die Möglichkeit mit dem Pflegegrad 1 Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Davon profitieren viele Betroffene, die im alten System der Pflegestufen keine Leistungen erhalten haben.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Eine pflegebedürftige Person mit "geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten" erfüllt die Voraussetzung zur Bewilligung von Pflegegrad 1.

Wie bekommt man Pflegegrad 1?

Gemäß der neuen Begutachtungsrichtlinien des MDK ist zur Bewilligung von Pflegegrad 1 ein Punktwert zwischen 12,5 und 27 Punkten erforderlich. Den Punktwert berechnet ein MDK- oder Medicproof-Gutachter während einer Vor-Ort-Begutachtung unter Verwendung des so genannten Neuen Begutachtungsinstrumentes.

Wenn Sie denken, dass Ihnen Pflegegrad 1 zusteht, müssen Sie Leistungen bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Haben Sie dies bereits getan und Ihr Antrag wurde abgelehnt, können Sie einen Widerspruch gegen Ihren Pflegebescheid einlegen.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Wurde bei Ihnen der Pflegegrad 1 festgestellt, haben Sie Anspruch auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse. Diesen können Sie zum Beispiel nutzen, um an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilzunehmen, die Sie geistig und körperlich aktiviert. Auch können Sie eine Einkaufs- oder Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter für Gespräche, Spaziergänge oder ähnliches davon bezahlen.

Möchten Sie Tages- oder Nachtpflege nutzen, kann der Entlastungsbeitrag hierfür verwendet werden.

Vielleicht besonders interessant: Mit der Bewilligung des Pflegegrades 1 können Sie einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für die altersgerechte Wohnraumanpassung wie z. B. den Einbau eines Treppenlifts oder den Badumbau beanspruchen.

Pflegegrad 2: Bedeutung und Leistungen

Pflegebedürftige Personen, die einen Pflegegrad beantragen und in ihrer Selbständigkeit erheblich eingeschränkt sind, haben Anspruch auf die Bewilligung von Pflegegrad 2 und die entsprechenden Leistungen. Ebenfalls Pflegegrad 2 erhalten die Personen, die im alten System der Pflegestufen als eingeschränkt alltagskompetent galten sowie diejenigen, denen bereits Pflegestufe 1 zugesprochen wurde.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Eine pflegebedürftige Person mit "erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten" erfüllt die Voraussetzung zur Bewilligung von Pflegegrad 2.

Wie bekommt man Pflegegrad 2?

Gemäß der neuen Begutachtungsrichtlinien des MDK ist zur Bewilligung von Pflegegrad 2 ein Punktwert zwischen 27 und 47,5 Punkten erforderlich. Den Punktwert berechnet ein MDK- oder Medicproof-Gutachter während einer Vor-Ort-Begutachtung unter Verwendung des so genannten Neuen Begutachtungsinstrumentes.

Wenn Sie denken, dass Ihnen Pflegegrad 2 zusteht, müssen Sie Leistungen bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Haben Sie dies bereits getan und Ihr Antrag wurde abgelehnt, können Sie einen Widerspruch gegen Ihren Pflegebescheid einlegen.

Pflegegrad 2 erhalten zudem automatisch alle pflegebedürftigen Personen, bei denen zum 31.12.2016 Pflegestufe 1, jedoch keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, sowie alle pflegebedürftigen Personen, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, jedoch keine Pflegestufe bzw. nur Pflegestufe 0.

Leistungen bei Pflegegrad 2

 

Pflegegeld316 Euro monatlichMehr dazu
Ambulante Pflegesachleistungen 689 Euro monatlichMehr dazu
KombinationsleistungPflegegeld + SachleistungMehr dazu
Entlastungsbetrag125 Euro monatlichMehr dazu
Tages- und Nachtpflege689 Euro monatlichMehr dazu
Verhinderungspflegebis zu 1612 Euro jährlichMehr dazu
Kurzzeitpflegebis zu 1612 Euro jährlichMehr dazu
Vollstationäre Pflegesachleistungen770 Euro monatlichMehr dazu
Technische Pflegehilfsmittelunbegrenzt mit geringer ZuzahlungMehr dazu
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel40 Euro monatlichMehr dazu
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmenbis zu 4000 Euro je MaßnahmeMehr dazu
Ambulant betreute Wohngruppe laufender Zuschuss214 Euro monatlichMehr dazu
Ambulant betreute Wohngruppe Anschubfinanzierungbis zu 2500 Euro einmaligMehr dazu
Sozialversicherung für Pflegekraftunter gewissen Umständen Mehr dazu

 

Überleitung von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2

Pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 1, bei denen keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, wurden mit der Umstellung auf Pflegegrade automatisch in Pflegegrad 2 übergeleitet.

Die erhebliche Pflegebedürftigkeit, die für Pflegestufe 1 erforderlich war, begann, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden musste und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfielen.

Überleitung von "Pflegestufe 0" in Pflegegrad 2

Pflegebedürftige Personen, bei denen eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, wurden mit der Umstellung auf Pflegegrade automatisch in Pflegegrad 2 übergeleitet.

Pflegebedürftige Personen, die regelmäßige Unterstützung benötigten, jedoch nicht regelmäßig und auf Dauer, täglich, durchschnittlich Hilfen im Umfang von mindestens 90 Minuten benötigten, von denen mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfielen, erhielten bis Ende 2016 keine Pflegestufe, was gemeinhin auch als "Pflegestufe 0" bezeichnet wurde.

Pflegegrad 3: Bedeutung und Leistungen

Pflegebedürftige Menschen mit schweren Beeinträchtigungen der eigenen Selbständigkeit haben, wenn sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, Anspruch auf die Bewilligung von Pflegegrad 3 und die dazugehörenden Leistungen. Ebenfalls Pflegegrad 3 wird denjenigen Menschen zugesprochen, bei denen vor der Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade bereits Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz vorlag sowie alle mit einer bewilligten Pflegestufe 2.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Eine pflegebedürftige Person mit "schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten" erfüllt die Voraussetzung zur Bewilligung von Pflegegrad 3.

Wie bekommt man Pflegegrad 3?

Gemäß der neuen Begutachtungsrichtlinien des MDK ist zur Bewilligung von Pflegegrad 3 ein Punktwert zwischen 47,5 und 70 Punkten erforderlich. Den Punktwert berechnet ein MDK- oder Medicproof-Gutachter während einer Vor-Ort-Begutachtung unter Verwendung des so genannten Neuen Begutachtungsinstrumentes.

Wenn Sie denken, dass Ihnen Pflegegrad 3 zusteht, müssen Sie Leistungen bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Haben Sie dies bereits getan und Ihr Antrag wurde abgelehnt, können Sie einen Widerspruch gegen Ihren Pflegebescheid einlegen.

Pflegegrad 3 erhalten zudem automatisch alle pflegebedürftigen Personen, bei denen zum 31.12.2016 Pflegestufe 2, jedoch keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, sowie alle pflegebedürftigen Personen, bei denen Pflegestufe 1 sowie eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag.

Leistungen bei Pflegegrad 3

 

Pflegegeld545 Euro monatlichMehr dazu
Ambulante Pflegesachleistungen 1298 Euro monatlichMehr dazu
KombinationsleistungPflegegeld + SachleistungMehr dazu
Entlastungsbetrag125 Euro monatlichMehr dazu
Tages- und Nachtpflege1298 Euro monatlichMehr dazu
Verhinderungspflegebis zu 1612 Euro jährlichMehr dazu
Kurzzeitpflegebis zu 1612 Euro jährlichMehr dazu
Vollstationäre Pflegesachleistungen1262 Euro monatlichMehr dazu
Technische Pflegehilfsmittelunbegrenzt mit geringer ZuzahlungMehr dazu
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel40 Euro monatlichMehr dazu
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmenbis zu 4000 Euro je MaßnahmeMehr dazu
Ambulant betreute Wohngruppe laufender Zuschuss214 Euro monatlichMehr dazu
Ambulant betreute Wohngruppe Anschubfinanzierungbis zu 2500 Euro einmaligMehr dazu
Sozialversicherung für Pflegekraftunter gewissen Umständen Mehr dazu

 

Überleitung von Pflegestufe 2 in Pflegegrad 3

Pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 2, bei denen keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, wurden mit der Umstellung auf Pflegegrade automatisch in Pflegegrad 3 übergeleitet.

Die Voraussetzungen für Pflegestufe 2 waren, dass täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden musste und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfielen. Die grundpflegerische Hilfe musste täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es musste zudem mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.

Überleitung von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 3

Pflegebedürftige Personen, bei denen Pflegestufe 1 sowie eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, wurden mit der Umstellung auf Pflegegrade automatisch in Pflegegrad 3 übergeleitet.

Die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 waren, dass täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden musste und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfielen.

Pflegegrad 4: Bedeutung und Leistungen

Pflegebedürftige Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der eigenen Selbständigkeit haben, wenn sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, Anspruch auf die Bewilligung von Pflegegrad 4 und die dazugehörenden Leistungen. Ebenfalls Pflegegrad 4 wird denjenigen Menschen zugesprochen, bei denen vor der Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade bereits Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz vorlag sowie alle mit einer bewilligten Pflegestufe 3.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Eine pflegebedürftige Person mit "schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten" erfüllt die Voraussetzung zur Bewilligung von Pflegegrad 4.

Wie bekommt man Pflegegrad 4?

Gemäß der neuen Begutachtungsrichtlinien des MDK ist zur Bewilligung von Pflegegrad 4 ein Punktwert zwischen 70 und 90 Punkten erforderlich. Den Punktwert berechnet ein MDK- oder Medicproof-Gutachter während einer Vor-Ort-Begutachtung unter Verwendung des so genannten Neuen Begutachtungsinstrumentes.

Wenn Sie denken, dass Ihnen Pflegegrad 4 zusteht, müssen Sie Leistungen bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Haben Sie dies bereits getan und Ihr Antrag wurde abgelehnt, können Sie einen Widerspruch gegen Ihren Pflegebescheid einlegen.

Pflegegrad 4 erhalten zudem automatisch alle pflegebedürftigen Personen, bei denen zum 31.12.2016 Pflegestufe 3, jedoch keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, sowie alle pflegebedürftigen Personen, bei denen Pflegestufe 2 sowie eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag.

Leistungen bei Pflegegrad 4

 

Pflegegeld728 Euro monatlichMehr dazu
Ambulante Pflegesachleistungen 1612 Euro monatlichMehr dazu
KombinationsleistungPflegegeld + SachleistungMehr dazu
Entlastungsbetrag125 Euro monatlichMehr dazu
Tages- und Nachtpflege1612 Euro monatlichMehr dazu
Verhinderungspflegebis zu 1612 Euro jährlichMehr dazu
Kurzzeitpflegebis zu 1612 Euro jährlichMehr dazu
Vollstationäre Pflegesachleistungen1775 Euro monatlichMehr dazu
Technische Pflegehilfsmittelunbegrenzt mit geringer ZuzahlungMehr dazu
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel40 Euro monatlichMehr dazu
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmenbis zu 4000 Euro je MaßnahmeMehr dazu
Ambulant betreute Wohngruppe laufender Zuschuss214 Euro monatlichMehr dazu
Ambulant betreute Wohngruppe Anschubfinanzierungbis zu 2500 Euro einmaligMehr dazu
Sozialversicherung für Pflegekraftunter gewissen Umständen Mehr dazu

 

Überleitung von Pflegestufe 3 in Pflegegrad 4

Pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 3, bei denen keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, wurden mit der Umstellung auf Pflegegrade automatisch in Pflegegrad 4 übergeleitet.

Die Schwerstpflegebedürftigkeit hat in der Welt der Pflegestufen begonnen, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden mussten, davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfielen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben war (rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr - 6 Uhr) reichte nicht aus.

Überleitung von Pflegestufe 2 in Pflegegrad 4

Pflegebedürftige Personen, bei denen Pflegestufe 2 sowie eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, wurden mit der Umstellung auf Pflegegrade automatisch in Pflegegrad 4 übergeleitet.

Die Voraussetzungen für Pflegestufe 2 waren, dass täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden musste und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfielen. Die grundpflegerische Hilfe musste täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es musste zudem mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.

Pflegegrad 5: Bedeutung und Leistungen

Pflegebedürftige Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der eigenen Selbständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben, wenn sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, Anspruch auf die Bewilligung von Pflegegrad 5 und die dazugehörenden Leistungen. Ebenfalls Pflegegrad 5 wird denjenigen Menschen zugesprochen, bei denen vor der Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade bereits Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz vorlag.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Eine pflegebedürftige Person mit "schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" erfüllt die Voraussetzung zur Bewilligung von Pflegegrad 5.

Wie bekommt man Pflegegrad 5?

Gemäß der neuen Begutachtungsrichtlinien des MDK ist zur Bewilligung von Pflegegrad 5 ein Punktwert zwischen 90 und 100 Punkten erforderlich. Den Punktwert berechnet ein MDK- oder Medicproof-Gutachter während einer Vor-Ort-Begutachtung unter Verwendung des so genannten Neuen Begutachtungsinstrumentes.

Wenn Sie denken, dass Ihnen Pflegegrad 5 zusteht, müssen Sie Leistungen bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Haben Sie dies bereits getan und Ihr Antrag wurde negativ beschieden, können Sie einen Widerspruch gegen Ihren Pflegebescheid einlegen.

Pflegegrad 5 erhalten zudem automatisch alle pflegebedürftigen Personen, bei denen zum 31.12.2016 Pflegestufe 3, sowie eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag.

Leistungen bei Pflegegrad 5

 

Pflegegeld901 Euro monatlichMehr dazu
Ambulante Pflegesachleistungen 1995 Euro monatlichMehr dazu
KombinationsleistungPflegegeld + SachleistungMehr dazu
Entlastungsbetrag125 Euro monatlichMehr dazu
Tages- und Nachtpflege1995 Euro monatlichMehr dazu
Verhinderungspflegebis zu 1612 Euro jährlichMehr dazu
Kurzzeitpflegebis zu 1612 Euro jährlichMehr dazu
Vollstationäre Pflegesachleistungen2005 Euro monatlichMehr dazu
Technische Pflegehilfsmittelunbegrenzt mit geringer ZuzahlungMehr dazu
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel40 Euro monatlichMehr dazu
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmenbis zu 4000 Euro je MaßnahmeMehr dazu
Ambulant betreute Wohngruppe laufender Zuschuss214 Euro monatlichMehr dazu
Ambulant betreute Wohngruppe Anschubfinanzierungbis zu 2500 Euro einmaligMehr dazu
Sozialversicherung für Pflegekraftunter gewissen Umständen Mehr dazu

 

Überleitung von Pflegestufe 3 in Pflegegrad 5

Pflegebedürftige Personen, bei denen Pflegestufe 3 sowie eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag, wurden mit der Umstellung auf Pflegegrade automatisch in Pflegegrad 5 übergeleitet.

Die Schwerstpflegebedürftigkeit, die Voraussetzung für Pflegestufe 3 war, hat in der Welt der Pflegestufen begonnen, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden musste, davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfielen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben war (rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr - 6 Uhr) reichte nicht aus.

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  • Ermittlung Ihres gerechten Pflegegrades
  • Zusammenstellung aller Unterlagen und Diagnosen
  • Vorbereitung auf den MDK bzw. Medicproof Begutachtungstermin
  • Persönliche Begleitung bei der MDK-Begutachtung
  • Überprüfung des Pflegebescheides und wenn nötig Widerspruch
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