Entlastungsbetrag

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Zusätzlich zu allen anderen Leistungen und ohne, dass eine Verrechnung mit anderen bezogenen Leistungen erfolgt, hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieser Anspruch ist für alle Pflegegrade gleich und gilt ab Pflegegrad 1.

Dieser Betrag ist einzusetzen für die Entlastung pflegender Angehöriger oder anderer nahestehender Pflegepersonen sowie zur Förderung der Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Personen. Insbesondere sollen Aufwendungen in folgenden Bereichen erstattet werden:

Die in Anspruch genommenen Leistungen sind zunächst selbst zu bezahlen und werden nach Einreichung der Rechnung bei der Pflegeversicherung erstattet.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann über mehrere Monate angespart werden. Die Ansprüche verfallen jeweils zum 30.06. des Folgejahres.

Ein Beispiel:

Frau Meier wurde am 31.12.2016 von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2 übergeleitet. Seit dem 01.01.2017 hat sich Anspruch auf einen  Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Diesen hat sie jedoch noch nie in Anspruch genommen. Im Juni 2018 nimmt Sie eine Leistung in Anspruch, bevor die Leistungsansprüche verfallen. Für diese Leistung hat sie 18 mal 125 Euro zur Verfügung also insgesamt 2.250 Euro.