Vollstationäre Leistungen
Mit den stationären Pflegesachleistungen beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die Pflege, soziale Betreuung und Behandlungspflege im Pflegeheim. Diese Leistungen können nicht verwendet werden für Unterbringung, Verpflegung und für die so genannten Investitionskosten des Betreibers.
Sie müssen also im Fall einer stationären Unterbringung immer selbst zuzahlen, da die Pflegeversicherung eben für Unterbringung, Verpflegung und Investitionen nicht aufkommt. Hinzu kommt, dass jeder Bewohner eines Pflegeheims einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zur Pflege, Betreuung und Behandlungspflege zuzahlen muss.
In Summe kommen häufig 1.500 - 4.500 Euro monatlicher Zuzahlung auf die Bewohner einer Pflegeeinrichtung zu. Die Pflegekasse zahlt die Pflegesachleistungen direkt an das Pflegeheim.
So viel stationäre Pflegesachleistung steht Ihnen zu
| Pflegegrad | Stationäre Pflegesachleistungen pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 Euro |
| Pflegegrad 2 | 805 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1319 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1855 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2096 Euro |
